Artikel 12
Statutenänderung oder Auflösung des Vereins
Für eine Statutenänderung oder eine Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der an der Vereinsversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich.Bei Auflösung geht der Liquidationsüberschuss an die Gemeinde Valendas zur Verwendung im Sinne des Zwecks des Vereins laut Artikel 2 der Statuten.