Valendas Impuls

Artikel 12

Statutenänderung oder Auflösung des Vereins

Für eine Statutenänderung oder eine Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der an der Vereinsversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich.
Bei Auflösung geht der Liquidationsüberschuss an die Gemeinde Valendas zur Verwendung im Sinne des Zwecks des Vereins laut Artikel 2 der Statuten.