Mitglied oder Gönner werden
Mitglied
Auszug aus den Statuten: Artikel 3: MitgliederDer Verein ist offen für natürliche (Privatperson) und juristische Personen (Firma), die sich zur Einhaltung der Statuten, sowie zur Bezahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags verpflichten. Jedes Mitglied hat eine Stimme an der Vereinsversammlung.
Mitgliederbeitag:
Der Mitgliederbeitrag beträgt Fr. 20.-- für Privatpersonen und Fr. 100.-- für Firmen.
Gönner
Auszug aus den Statuten: Artikel 5: GönnerAls Gönner des Vereins gelten Personen, welche jährlich einen freiwilligen Beitrag in mindestens der Höhe des Mitgliederbeitrags an den Verein bezahlen. Gönner haben kein Stimmrecht an der Vereinsversammlung.
Gönnerbeitag:
Der Gönnerbeitrag beträgt Fr. 20.-- für Privatpersonen und Fr. 100.-- für Firmen.