Valendas Impuls

Artikel 4

Die Mitgliedschaft geht verloren:

  • Durch schriftliche Kündigung des Mitglieds, die jederzeit möglich ist
  • Wenn der jährliche Mitgliederbeitrag trotz Mahnung nicht einbezahlt wird.
  • Nach einem Ausschluss aus wichtigen Gründen, der durch den Vorstand ausgesprochen und durch die Vereinsversammlung genehmigt wurde, wobei der/die Betroffene vorher mit eingeschriebenem Brief zur Stellungnahme eingeladen worden ist.
  • Der Austritt erfolgt auf Ende des laufenden Vereinsjahres. Als Vereinsjahr gilt das Kalenderjahr.


Verlust der Mitgliedschaft