Valendas Impuls

Artikel 7

Vereinsversammlung

Die Vereinsversammlung hat folgende Befugnisse:
 
  • Wahl des Vorstandes, des/der Präsidenten/in und der Kontrollstelle
  • Abnahme der Jahresrechnung und des Geschäftsberichts
  • Genehmigung des Budgets
  • Genehmigung des generellen Tätigkeitsprogramms
  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge
  • Änderung der Statuten
  • Auflösung des Vereins
  • Aufsicht über die Tätigkeit der Organe
  • Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern.

Die ordentliche Vereinsversammlung findet einmal jährlich statt. Die Vereinsversammlung wird vom Vorstand mindestens 3 Wochen vor dem Termin einberufen. Die Einberufung erfolgt unter Bekanntgabe der Traktanden schriftlich an die Mitglieder oder wird im ordentlichen Publikationsorgan (Amtsblatt) der Gemeinde Valendas publiziert. Eine ausserordentliche Vereinsversammlung kann nach Beschluss des Vorstandes oder auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Mitglieder einberufen werden.