Valendas Impuls

Artikel 8

Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, dem Präsidenten/In, Aktuar/In, Kassier/In. Diese drei werden für die Dauer von drei Jahren gewählt.
Es können bei Bedarf mehr Vorstandsmitglieder gewählt werden.
Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Der Vorstand ist das leitende Organ des Vereins und behandelt alle Geschäfte, die gemäss Statuten nicht einem anderen Organ zugewiesen sind.
Der Vorstand kann Arbeitsgruppen einberufen.
Jede Arbeitsgruppe ist mit beratender Stimme durch eine Person im Vorstand vertreten.
Präsident/In, Kassier/In und Aktuar/In unterzeichnen rechtsverbindlich kollektiv zu zweien.