Valendas Impuls

Artikel 9

Kontrollstelle

Die Kontrollstelle besteht aus zwei Revisoren/Innen. Sie kontrollieren die Geschäftsführung, die Verwendung der Mittel und die Vereinsbuchhaltung. Sie erstatten der Vereinsversammlung schriftlich Bericht über das Ergebnis ihrer Kontrolle.

Die Kontrollstelle kann auch einem anerkannten Treuhandbüro übertragen werden.