Artikel 9
Kontrollstelle
Die Kontrollstelle besteht aus zwei Revisoren/Innen. Sie kontrollieren die Geschäftsführung, die Verwendung der Mittel und die Vereinsbuchhaltung. Sie erstatten der Vereinsversammlung schriftlich Bericht über das Ergebnis ihrer Kontrolle.Die Kontrollstelle kann auch einem anerkannten Treuhandbüro übertragen werden.